Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
Wer eine Solaranlage anmeldet, bekommt für den Strom, den er nicht selbst verbraucht, einen festen Betrag je Kilowattstunde, zwanzig Jahre lang denselben. Wie hoch er ist, hängt am Tag der Inbetriebnahme und an der Größe der Anlage. Diese Seite nennt den geltenden Satz, zeigt, wie er entsteht, und rechnet die eine Frage durch, an der Geld hängt: ob es sich lohnt, alles einzuspeisen statt nur den Überschuss.
Was es aktuell gibt
Für eine Anlage bis 10 Kilowatt auf einem Gebäude, die zwischen dem 01.08.2026 und dem 31.01.2027 in Betrieb geht, zahlt der Netzbetreiber 7,70 Cent je Kilowattstunde Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung.
Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme, nicht das Jahr der Auszahlung. Wer heute anmeldet, behält den heutigen Satz zwei Jahrzehnte lang, auch wenn die Sätze für Neuanlagen weiter sinken. Sie tun das planmäßig, zum 1. Februar und zum 1. August um je ein Prozent.
| Inbetriebnahme | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| 01.01.2023 bis 31.01.2024 | 8,20 ct | 13,00 ct |
| 01.02.2024 bis 31.07.2024 | 8,11 ct | 12,87 ct |
| 01.08.2024 bis 31.01.2025 | 8,03 ct | 12,73 ct |
| 01.02.2025 bis 31.07.2025 | 7,94 ct | 12,60 ct |
| 01.08.2025 bis 31.01.2026 | 7,86 ct | 12,47 ct |
| 01.02.2026 bis 31.07.2026 | 7,78 ct | 12,34 ct |
| 01.08.2026 bis 31.01.2027 | 7,70 ct | 12,22 ct |
Woher die Zahl kommt
In keinem Gesetz steht 7,70. Der Wert entsteht in zwei Schritten aus einem, der dort steht. § 48 Abs. 2 EEG nennt für die erste Leistungsstufe 8,51 Cent als anzulegenden Wert. Nach § 49 EEG sinkt dieser Wert halbjährlich um ein Prozent, im aktuellen Zeitraum auf 8,10 Cent. Davon zieht § 53 Abs. 1 EEG noch einmal 0,4 Cent ab, weil es um die feste Einspeisevergütung geht und nicht um die Direktvermarktung. Erst danach stehen die 7,70 da.
Der zweite Schritt wird leicht überlesen, und wer ihn übersieht, hält 8,10 Cent für die Vergütung. Auch der Ausgangswert ist eine Stolperstelle: die Bundesnetzagentur beginnt ihre Kette bei 8,60 Cent, dem Wert der EEG-Novelle vom 28. Juli 2022, während im heutigen Gesetzestext 8,51 steht. Beides stimmt. Der Gesetzgeber hat den ersten Degressionsschritt später in den Paragraphen zurückgeschrieben, deshalb braucht die eine Rechnung sechs Schritte und die andere fünf. Sie landen beim selben Wert.
Was eine größere Anlage bekommt
Über 10 Kilowatt gibt es keinen einzelnen Satz mehr. § 48 Abs. 2 EEG staffelt in Bänder, und die Bänder stapeln sich: die ersten 10 Kilowatt werden nach der ersten Stufe vergütet, die nächsten 30 nach der zweiten, der Rest bis 100 nach der dritten. Ausgezahlt wird der gewichtete Durchschnitt. Eine Anlage mit 20 Kilowatt Spitzenleistung bekommt deshalb 7,18 Cent und nicht 7,70, also 0,52 Cent weniger, als Übersichten für sie regelmäßig angeben.
Die Rechnung lässt sich an der Quelle prüfen, und das ist hier mehr als eine Formalie: die Bundesnetzagentur führt sie für eine 100-kWp-Anlage in derselben Tabelle selbst vor und kommt auf 6,03 Cent. Genau dieser Wert steht in der letzten Zeile unten.
| Anlagengröße | Vergütung je kWh |
|---|---|
| 10 kWp | 7,70 ct |
| 15 kWp | 7,35 ct |
| 20 kWp | 7,18 ct |
| 30 kWp | 7,01 ct |
| 40 kWp | 6,92 ct |
| 60 kWp | 6,43 ct |
| 100 kWp | 6,03 ct |
Warum der höhere Satz weniger einbringt
Volleinspeisung zahlt 12,22 statt 7,70 Cent, also gut die Hälfte mehr je Kilowattstunde. Für einen Haushalt lohnt sie sich trotzdem selten, und der Grund liegt beim Strom, den er dann kaufen muss.
Wer nur den Überschuss einspeist, verkauft einen Teil seiner Erzeugung für 7,70 Cent und spart mit dem Rest den Arbeitspreis, den er sonst für Netzstrom zahlen würde. Dieser Arbeitspreis liegt um ein Vielfaches über der Vergütung. Sobald ein ausreichender Anteil im Haus bleibt, trägt Überschusseinspeisung deshalb mehr, obwohl ihr Satz der niedrigere ist. Wo dieser Anteil liegt, entscheidet allein der Arbeitspreis.
| Arbeitspreis | Schwelle beim Eigenverbrauch |
|---|---|
| 24,80 ctNeukundentarif | 26,4 % |
| 31,10 ctBestandskunden | 19,3 % |
| 37,00 ctHaushaltsdurchschnitt (BDEW) | 15,4 % |
| 42,83 ctGrundversorgung | 12,9 % |
Beim Haushaltsdurchschnitt von 37,0 Cent liegt die Schwelle bei 15,4 Prozent. Selbst am günstigsten belegten Ende der Spanne, einem Neukundentarif von 24,80 Cent, sind es 26,4 Prozent. Zum Vergleich: die Rechnung auf unserer Balkonkraftwerk-Seite kommt je nach Haushaltsgröße auf 46 bis 100 Prozent Eigenverbrauch. Wer unter der Schwelle bleibt, verbraucht tagsüber fast nichts.
Volleinspeisung rechnet sich damit dort, wo kaum jemand da ist: ein leerstehendes Gebäude, ein zweites Haus, eine Halle ohne Tagbetrieb. Und sie ist eine Festlegung, keine Einstellung, die man nachjustiert. Nach § 48 Abs. 2a EEG muss sie dem Netzbetreiber vor dem 1. Dezember des Vorjahres in Textform mitgeteilt werden.
Einspeisen oder selbst verbrauchen
Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist mehr wert als eine eingespeiste, und zwar um den Abstand zwischen Arbeitspreis und Vergütung. Beim Haushaltsdurchschnitt sind das 37,0 gegen 7,70 Cent. Was dieser Abstand für einen Speicher bedeutet, der genau ihn ausnutzt, steht durchgerechnet auf Lohnt sich ein Speicher an der PV-Anlage?.
Was diese Seite nicht beantwortet
Hier steht die feste Einspeisevergütung nach § 48 EEG für Anlagen auf Gebäuden bis 100 Kilowatt. Größere Anlagen laufen in der Direktvermarktung, deren Erlös sich am Börsenpreis bemisst und deshalb von Monat zu Monat schwankt. Der Mieterstromzuschlag und die Sätze für Freiflächenanlagen bleiben ebenfalls außen vor.
Die Schwellenrechnung vergleicht den Wert je erzeugter Kilowattstunde. Über die Anschaffung sagt sie nichts, über Steuern auch nicht, und ob sich eine Anlage insgesamt trägt, hängt an beidem. Sie nimmt außerdem den Arbeitspreis als feste Größe, während er sich über zwanzig Jahre bewegen wird. Steigt er, wächst der Vorsprung der Überschusseinspeisung weiter.